Vorverkaufphase 2: Preise gültig bis 16.06.2012 Mitternacht

Hausordnung des VOLT Festivals

Lieber VOLT-Besucher!

ÜBER DEN EINTRITT

Der Erwerb des Tickets berechtigt dich nur dann zum Eintritt zu der Veranstaltung, wenn du die Hausordnung des VOLT Festivals akzeptierst und nimmst zur Kenntnis, dass deren Einhaltung von den Veranstaltern kontrolliert wird. Wir möchten Euch darauf aufmerksam machen, dass die Rückgabe der gekauften Karten nicht möglich ist!

Zur Veranstaltung kann man ab 18.00 Uhr am 28. Juni mit dem viertägigen Ticket des VOLT Festivals eintreten. Das Festival endet am 3. Juli, das Gelände muss bis 10.00 Uhr morgens verlassen werden.

Die Tageskarte ist ab 8.00 Uhr morgens am betreffenden Tag bis 8.00 Uhr morgens am nächsten Tag gültig. Es ist verboten, auf das Gelände des VOLT Festivals mit Auto, oder Motorrrad einzufahren!

Die im Vorverkauf gekauften Tickets werden beim Eingang gegen Festivalbändchen getauscht. Das Fetivalbändchen (viertägiges Ticket, bzw. Tageskarte) musst du während der Zeit der Gültigkeit immer an deinem Handgelenk tragen. Das wird von den Veranstaltern beim Eintritt, beim Verlassen der Veranstaltung, bzw. auf dem Gelände des VOLT Festivals ständig kontrolliert.

WICHTIGE INFORMATIONEN IN VERBINDUNG MIT DEM FESTIVALBÄNDCHEN

Tageskarte:

  • Zur Veranstaltung kannst du ab 8.00 Uhr am betreffenden Tag eintreten, die Tageskarte berechtigt dich zum Aufenthalt auf dem Festivalgelände bis 8.00 Uhr morgens am nächsten Tag.
  • Wenn du nach Mitternacht ankommst, bekommst noch das Ticket für den vorigen Tag, weil es bis Morgen noch sehr viele Programme gibt. Nach 6.00 Uhr morgens verkaufen wir die Karten, die für denselben Tag gültig sind.

4-Tages Pass:

  • damit kannst du schon ab 18.00 Uhr am 28. Juni auf das Gelände des VOLT Festivals eintreten
  • damit kannst du auf dem Festivalgelände zelten
  • damit kannst du die Duschen benutzen

Wenn dein Ticket/Festivalbändchen nicht mehr gültig ist, aber würdest noch gerne bleiben, dann kannst in den Ticketbüros beim Eingang des VOLT Festivals neues Festivalbändchen kaufen. Falls dein Festivalbändchen nicht mehr gültig ist und kein neues Ticket kaufst, dann bist du vepflichtet das Festivalgelände zu verlassen!

Die Übertragung des Tickets / Festivalbändchen auf jemand anderen ist nicht möglich! Nur das am Arm getragene Ticket gilt als gültig. DAS VERLETZTE – überklebte, geschnittene, einen gelösten Druckknopf habende, einen grösseren Durchmesser als die Hand habende, usw. – FESTIVALBÄNDCHEN IST UNGÜLTIG! Gegen die Ticketfälscher und die daran Beteiligten werden wir ein Verfahren anstrengen. Der Nepp mit den Tickets ist streng verboten, gegen die Nepper werden wir mit allen Mitteln, worüber wir verfügen, auftreten.

Das verletzte, verlorene Festivalbändchen wird nicht umgetauscht.

Die Veranstaltung können Kinder unter 10 Jahren kostenlos besuchen.
Kinder unter 14 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen auf das Festivalgelände eintreten.

Auf dem VOLT Festival ist "Body Surfen" (wenn das Publikum einige Fans über den Köpfen der jubelnden Zuschauern Richtung Bühne transportiert) im Interesse deiner Sicherheit verboten. Wenn dieses dir dennoch vorkäme, dann wirst von den Veranstaltern zum Rande der Veranstaltung begleitet. Falls es wieder vorkommt, musst du leider das Gelände des VOLT Festivals verlassen!

WAS KANNST DU NICHT MITBRINGEN?

Es ist verboten, auf das Festivalgelände Gegenstände aus Glas, Schlag- und Stichinstrumente, Regenschirme, oder alle anderen die körperliche Unversehrheit anderer Leute gefährdenden Instrumente hineinbringen. Auf das VOLT Festivals darfst du nicht alkoholische Getränke, Glasflaschen, Plastikflaschen deren Füllmenge mehr als 1,5 Liter ist, Lebensmittel in gewerblichen Mengen, Drogen, Ketten die länger als ein halber Meter sind, feuer- und explosionsgefährliche Stoffe (z. B. Camping Gasflasche), Messer dessen Klinge länger als 8 cm ist, Waffen, Stich- und Schlaginstrumente, Hammer, Regenschirm hineinnehmen. In Ungarn ist das Konsum, der Besitz von weichen und harten Drogen eine strafbare Handlung, deshalb ist das Mitnehmen von Drogen auf das Gelände des VOLT Festivals streng verboten.

Einen Hund kann man unter folgenden Bedingungen zur Veranstaltung mitnehmen

  • gültiges Impfzeugnis mit einer Imfung gegen Tollwut, die nicht älter als ein Jahr ist
  • individuelle Kennzeichnung (lesbare Tätowierung, Mikrochip)
  • Leine, Maulkorb, Halsband, Billet mit der (auch während des Festivals erreichbaren) Telefonnummer des Herrchens

Das Vorhandensein der oben genannten wird beim Eingang kontrolliert, im Fall einer Unvollständigkeit wird der Hund nicht reingelassen.

Mit dem Mitnehmen des Hundes nimmt der Besitzer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, den Hund während der ganzen Zeit des Festivals den Vorschriften der Behörden entsprechend mit Maulkorb versehen an der Leine zu führen. Wenn der Hund einen Unfall verursacht, lasten alle materiellen und strafrechtlichen Verantwortungen auf dem Besitzer.

Der Besitzer ist verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang der Haltung des verlorenen Hundes zurückzuzahlen.

Die verlorenen Tiere, für die sich der Besitzer in ab der Auffindung gerechneten 8 Stunden nicht meldet, werden von der Tiergesundheitsbehörde vom Festivalgelände abtransportiert.

Alle anderen Tiere können auf das Festivalgelände nur auf Eigenverantwortung und mit der Einhaltung der behördlichen Vorschriften mitgenommen werden.
Im Fall eines verlorenen-gefundenen Hundes informier bitte die Informationstation, damit wir handeln können. Im Fall eines Hundebisses, nach der Behandlung bei dem Gesundheitszentrum, melde bitte auch diese Information am entsprechenden Ort.

AN WEN KANNST DU DICH WENDEN?

Du kannst dich mit deinen Bemerkungen, Beschwerden, Ideen in Verbindung mit der Bewirtung, den Veranstaltern oder alles anderem an die Mitarbeiter des Informationsbüros wenden.
Bitte, gib die Fundsachen beim Informationszelt ab, deine verloneren Sachen kannst du auch hier suchen. Nach der Veranstaltung bewahren wir die Fundsachen bis zum 15. September. Darüber kannst du unter der Telefonnummer +36-20/425-6066 Informationen bekommen.

SONSTIGES

  • Über die Veranstaltung werden Ton- und Bildaufnahmen gemacht. Jeder Teilnehmer, der auf den Aufnahmen auftaucht, kann nur mit seiner Genehmigung genannt werden, kann aber keine Forderungen gegen die Aufnahmemacher oder die Veranstalter erheben
  • Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Veranstalter gemacht werden.
  • Auf dem Gelände des VOLT Festivals ist es verboten, ohne die schriftliche Genehmigung der Veranstalter irgendeine Werbe- oder Handelstätigkeit zu führen.
  • Für die auf dem Gelände des VOLT Festivals passierten Unfälle übernehmen die Veranstalter keine Verantwortung.
  • In den Bufés werden Personen unter 18 Jahren mit Zigarette, Minderjährige und Alkoholisierte mit alkoholischen Getränken nicht bedient.
  • Wir möchten dich darauf aufmerksam machen, dass das Konsum, der Besitz und der Verkauf von Drogen – laut den geltenden Gesetzen – auch auf dem Gelände des VOLT Festivals verboten ist!
  • Wir bitten euch sehr auf die Naturwerte aufzupassen und den Müll nicht wegzuwerfen!

Wir wünschen Euch gute Unterhaltung!

  • Die Veranstaltung findet auch beim schlechten Wetter statt.
  • Wir behalten uns das Recht auf Programmänderung vor!
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